Das Jahr fängt gut an – mit einem Geschenk der Steuerbehörden! Seit 01.01.2020 gelten neue Steuerregeln für Diensträder, die auch in der Freizeit genutzt werden können.
Die neue 0,25-Prozent-Regel:
Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer jetzt noch attraktiver!
Bei Diensträdern, die per Gehaltsumwandlung geleast werden, reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Versteuerung auf 0,25 %. Das gilt für alle Firmenfahrräder, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen werden. Für 2019 gilt allerdings noch die 0,5-Prozent-Regel.
Diese 0,25-Prozent-Regel betrifft auch E-Bikes, die als Fahrrad gelten – also Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Ab sofort können Sie mit einem Dienstrad-Leasing über eine Gehaltsumwandlung noch mehr sparen!