Clevere Dienstwagen haben
ab sofort nur noch zwei Räder
Der Gesetzgeber hat entschieden:
Für alle Fahrrad-arten – sowohl E-Bikes als auch normale Räder – gilt ab sofort das Gleiche wie für Dienstwagen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von
Abgaben- und Steuerersparnis durch 0,25%-Regelung und Gehaltsumwandlung
Neu: „attraktiven Leasing-Angeboten mit einem deutlichen Sparvorteil gegenüber Kauf“
Das bedeutet:
Weil die Kosten für das Dienst-Bike aus dem Bruttogehalt bestritten werden, verringert sich das zu versteuernde Einkommen und der Staat spendiert über Abgaben- und Steuerersparnisse einen Teil dieser Kosten.
Wer also sein Dienstrad least, spart richtig Geld.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber verständigen sich auf das Dienstrad-Leasing.
2. Händler aufsuchen
Der Arbeitnehmer wählt bei uns sein Wunsch-Bike aus. Wir schicken den ausgefüllten Leasing-Antrag an den Arbeitgeber.
3. Losradeln
Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag ab, gibt den Leasingantrag frei und regelt alles Finanzielle über die Gehaltsumwandlung. Der Arbeitnehmer holt sein Wunsch-Bike bei uns ab und radelt entspannt los.
Die Alternative: Fahrrad-Finanzierung mit Finance-a-Bike
Vorteile für den Arbeitnehmer:
Noch nie war es so attraktiv, eine E-Bike oder Fahrrad beruflich und privat zu nutzen. Sie profitieren von Steuervorteilen, von attraktiven Leasing-Raten und eventuell von Zuschüssen Ihres Arbeitgebers
Abgaben- und Steuerersparnis durch 1%-Regelung und Gehaltsumwandlung
Die Netto-Leasing-Rate ist dadurch wesentlich geringer, als bei einem „normalen“ Leasing-Vertrag
Die Anschaffungskosten entfallen
Die Rundum-Schutz-Versicherung bietet Sicherheit für wenig Geld
Übrigens: Wie den Dienstwagen können Sie Ihr Dienst-Bike unbegrenzt privat und beruflich nutzen – ohne Fahrtenbuch und ohne bürokratischen Aufwand.
Förderung von Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter
Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
Schaffung eines innovativen Unternehmensimages
Aktiver Beitrag zur Gesundheitsförderung
Dienst-Bike für alle Mitarbeiter möglich – im Gegensatz zum Dienstwagen
Geringe Anschaffungskosten, geringe Unterhaltskosten, geringe Parkplatz-kosten, weniger Lohnnebenkosten
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Mit dem Rad zur Arbeit fahren ist gesellschaftlich gewünscht und politisch gewollt. Das Dienst-Bike erhöht für viele Menschen die Lebensqualität, entlastet Verkehr und Umwelt und profiliert Unternehemen – ohne zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber.